Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Durch Buchung einer Dienstleistung akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung gültigen AGB’s und stimmen diesen zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zwischen:
New Reality Guide
Sandra Szuba, 6275 Ballwil
im Folgenden: Auftragnehmerin
und deren:
Vertragspartnern
im Folgenden: Auftraggeber/ Kunde
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist
jedoch immer auch die weibliche Form mitgemeint.
1. Vertragsschluss
(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Auftraggeber mündlich, per E-Mail, per Post oder über die Homepage von Sandra Szuba alias New Reality Guide eine Dienstleistung gebucht hat und diesbezüglich eine Bestätigung von der Auftragnehmerin erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.
(2) Jede Buchung einer Metaverse-Tour begründet einen eigenen Vertrag.
(3) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Sandra Szuba alias New Reality Guide behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Sofern vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart ist und es sich aus der Natur des Auftrages nicht um eine einmalige Ausführung handelt, gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Eine Kündigung hat jeweils auf das Ende eines Kalendermonates schriftlich zu erfolgen.
2. Berechtigte Leistungsempfänger, keine unmittelbare Verpflichtung der Auftragnehmerin
im Verhältnis zu Dritten
(1) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen steht allein dem Kunden und etwa bei ihm tätigen Arbeitnehmern zu, keinem Dritten.
(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen Sandra Szuba alias New Reality Guide ist von derer vorherigen, schriftlichen Zustimmung abhängig.
(3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Brillenvermietung, Location-, Cateringbuchungen für Kunden, etc.) erbringt die Auftragnehmerin immer nur als Vermittlerin oder Bevollmächtigte des Kunden, im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags. Nicht in eigenem Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen die Auftragnehmerin oder einem Partnerdienstleister.
3. Preise
(1) Mit der Bestellung der gewählten Dienstleistung erkennt der Kunde an, dass diese kostenpflichtig ist.
(2) Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der angefragten Tätigkeit und ihres Volumens und variiert nach der Art der bestellten Dienstleistung.
(3) Fahrtkosten sind nicht im Stundensatz enthalten und werden mit CHF 0.80/km berechnet. Zu Grunde gelegt werden die Kilometerangaben durch Google Maps.
(4) Wird eine Leistung, auftragsgemäß, an einem Samstag, Sonntag oder einem im Kanton Luzern gesetzlich geltenden Feiertag erbracht, so verdoppelt sich der jeweils geltende Stundensatz. Die Erhöhung der Vergütung ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden.
(5) Maßgeblich ist die Preisliste/ Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung.
(6) Alle angegebenen Preise sind exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Rechnung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
(1) Wird eine Rechnung gestellt, ist sie innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Der Rechnungsversand geschieht als PDF-Anhang per E-Mail. Auf Kundenwunsch kann eine schriftliche Rechnung per Post zugestellt werden.
(2) Die Bezahlung der gestellten Rechnungen erfolgt durch Banküberweisung oder TWINT. Die Kontodaten sind auf jeder Rechnung ausgewiesen.
(3) Zahlungsfristen sind auch dann einzuhalten, wenn die Erbringung der Dienstleistungen durch Sandra Szuba alias New Reality Guide aus Gründen, welche die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen oder Ansprüchen aus von der Auftraggeberin nicht anerkannten
Gegenforderungen des Auftraggebers zu kürzen oder zurückzuhalten.
(4) Wird der Zahlungstermin überschritten, befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug; eine schriftliche Mahnung ist entbehrlich. Ab Fälligkeitsdatum werden zusätzlich 5 % Verzugszinsen in Höhe des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.
(6) Der Auftragnehmer ist zur Leistung erst dann verpflichtet, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
(7) Jede Metaverse-Tour findet an dem veröffentlichten Datum statt und kann in dieser Zeitfrist besucht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch, d.h. hat der Kunde die gebuchte Tour nicht besucht, verfällt diese. Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Vergütung findet in diesem Fall grundsätzlich nicht statt.
5. Kündigung, Unterauftragnehmer
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung richtet sich nach dem schweizerischen Recht.
(2) Sandra Szuba alias New Reality Guide ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Subunternehmer aus ihrem vorhandenen Netzwerk einzusetzen. Vertrags- und Ansprechpartner bleibt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung, Sandra Szuba alias New Reality Guide. Der jederzeitige Wechsel des Subunternehmers durch die Auftragnehmerin ist
nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb eines bestehenden Auftrags.
6. Haftung
(1) Sandra Szuba alias New Reality Guide kann für keine Schäden haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der XR-Technologie entstanden sind.
(2) Die Haftung für entgangene Gewinne und unterbliebene Einsparungen sind ausgeschlossen.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer oder Partner verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen.
(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Subunternehmer) Sandra Szuba alias New Reality Guide.
(5) In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Unruhen, Epidemien, Streik) kann Sandra Szuba alias New Reality Guide die Dienstleistung, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, gegen entsprechende Herabsetzung des Rechnungsbetrags vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.
(7) Sandra Szuba alias New Reality Guide verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen pünktlich und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht sowie Treu und Glauben zu erbringen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Dienstleistung erbracht werden kann und die dazu notwendigen Vorbereitungen getroffen
werden.
7. Kommunikation, Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per E-Mail zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der E-Mailverkehr unverschlüsselt erfolgt. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellten Applikationen, Telefon, Natel, Zoom, WhatsApp, SMS, etc. statt.
(2) Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten (siehe auch Datenschutzerklärung). Personenbezogene Daten des Kunden werden nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet.
8. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen.
(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin hinsichtlich
der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.
9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner
trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Subunternehmer von Sandra Szuba alias New Reality Guide oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis gegeben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung.
(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen
gewerblicher Schutzrechte.
(3) Die Auftragnehmerin ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten Unterauftragnehmer sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die
a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder
c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.
10. Schlussbestimmungen
(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Herausgeberin behält sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungenjederzeit vor.
(4) Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Luzern/Schweiz.
Luzern; 01.Juni 2023